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KI-Hinweise für Glieks (Transparenz nach der KI-Verordnung und Nutzungsregeln)

Fassung vom 09.10.2026

1. Worum es hier geht

Seit dem 2. August 2026 verlangt Art. 50 der KI-Verordnung von Anbietern und Betreibern bestimmter KI-Systeme zweierlei. Erstens: Ein System, mit dem Menschen interagieren, gibt sich als KI-System zu erkennen (Art. 50 Abs. 1). Zweitens: Künstlich erzeugte oder veränderte Bild-, Ton- und Videoinhalte werden gekennzeichnet; bei täuschend echten Inhalten mit realen Personen oder Ereignissen ("Deepfakes") wird diese Kennzeichnung bei einer Veröffentlichung auch für die Öffentlichkeit sichtbar offengelegt (Art. 50 Abs. 2 und 4). Offensichtlich künstlerische, kreative, satirische, fiktionale oder analoge Werke sind unter engen Voraussetzungen ausgenommen.

Diese Pflichten treffen je nach Fallgestaltung unterschiedliche Rollen (Anbieter und Betreiber eines KI-Systems). Glieks setzt Sprach-, Bild-, Video- und Tonmodelle europäischer Anbieter ein und veröffentlicht selbst nichts - Sie entscheiden, ob und wo Sie ein Ergebnis nach außen weitergeben. Glieks geht von folgender Aufteilung aus, die in den Abschnitten 2 bis 5 beschrieben ist: Glieks erfüllt die Kennzeichnungspflichten, die im eigenen Erzeugungsvorgang anfallen, und macht Ihnen jederzeit erkennbar, dass Sie mit einer KI arbeiten. Sie tragen die Verantwortung dafür, ein Ergebnis bei eigener Veröffentlichung erkennbar als KI-erzeugt oder KI-verändert zu kennzeichnen, soweit das Gesetz dies verlangt.

2. Sie interagieren mit einem KI-System (Art. 50 Abs. 1 KI-VO)

Glieks macht durch die Gestaltung deutlich, dass Sie mit KI-Agenten arbeiten: Der Chat auf der Startseite und im Kundensystem ist als Gespräch mit Glieks gekennzeichnet. Jeder Auftrag wird sichtbar von einem Agenten mit einem eigenen Laufplan bearbeitet, jeder Schritt ist als solcher benannt, und ein Prüfschritt am Laufende weist das Ergebnis als geprüft aus. Zusätzlich zeigt Glieks jeder Rolle beim ersten Anmelden eine Einstiegskarte mit diesem Hinweis, und ein Hinweis erscheint beim ersten Öffnen eines Ergebnisses. Das ist keine Schulung und ersetzt nicht die Prüfpflicht aus den Nutzungsbedingungen Ziffer 7.1.

3. Verbotene und eingeschränkte Inhalte

Bei der Erzeugung von Bildern, Videos und Ton über die in Glieks eingebauten Werkzeuge gilt für alle Nutzer:

Glieks gibt diese Regeln dem Erzeugungswerkzeug vor und prüft das erzeugte Bild zusätzlich automatisiert (kein Text, kein erkennbares Gesicht). Das ersetzt nicht Ihre eigene Prüfpflicht vor einer Veröffentlichung.

4. Technische Kennzeichnung durch Glieks

Jedes von Glieks erzeugte oder inhaltlich veränderte Medium (Bild, Video, Ton) erhält beim Speichern einen maschinenlesbaren Herkunftsvermerk (Modell, Zeitpunkt, Vorgangsnummer der Nachweiskette); ohne diesen Vermerk entsteht keine freigegebene Fassung. Dieser Vermerk ist von der sichtbaren, für Betrachter erkennbaren Kennzeichnung zu unterscheiden:

5. Ihre Pflichten bei eigener Veröffentlichung

Geben Sie ein von Glieks erzeugtes oder bearbeitetes Bild-, Ton- oder Videoergebnis öffentlich weiter (zum Beispiel auf einer Website, in sozialen Netzwerken, in Werbematerial), sind Sie Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Sie sind dann dafür verantwortlich, dieses Ergebnis dort, wo es gesetzlich vorgeschrieben ist - insbesondere bei täuschend echten Inhalten, die eine reale Person oder ein reales Ereignis zeigen könnten (Deepfakes) -, für die Öffentlichkeit erkennbar als künstlich erzeugt oder verändert zu kennzeichnen. Glieks liefert hierfür den maschinenlesbaren Herkunftsvermerk (Abschnitt 4) sowie auf Wunsch eine sichtbare Kennzeichnung. Ob im Einzelfall eine Kennzeichnungspflicht besteht und wie sie zu erfüllen ist, bewerten Sie selbst. Das entspricht der allgemeinen Prüfpflicht aus den Nutzungsbedingungen Ziffer 7.1.

6. Keine Rechts-, Steuer- oder Medizinberatung

Ergebnisse von Glieks-Agenten sind keine Rechts-, Steuer- oder Medizinberatung, auch wenn ein Auftrag rechtliche, steuerliche oder medizinische Sachverhalte betrifft. Für solche Entscheidungen holen Sie bitte selbst fachkundigen Rat ein.

7. Keine Trainingsnutzung Ihrer Inhalte

Die von Glieks eingesetzten Modellanbieter verwenden Ihre Inhalte nach ihren Vertragsbedingungen nicht zum Training eigener Modelle; Einzelheiten stehen in Ziffer 14 der Datenschutzerklärung und in Anlage 2 Punkt 11 des Auftragsverarbeitungsvertrags.

8. Änderungen

Diese KI-Hinweise werden angepasst, sobald sich die Rechtslage (insbesondere die Auslegungspraxis zu Art. 50 KI-VO) oder die technische Umsetzung der Kennzeichnung ändert. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Nutzung veröffentlichte Fassung; das Fassungsdatum steht am Kopf der Seite.

9. Hinweis an jedem Ergebnis

Jede Ergebnisübergabe von Glieks - Ergebniskarte, Auftragsseite, Ergebnis-E-Mail, API-Antwort und Ergebnisdatei (Deckblatt/Fußzeile bei PPTX/DOCX, Begleitdatei bei Text-/Markdown-Ergebnissen) - trägt denselben Wortlaut:

> "Von einer KI erstellt. KI kann sich irren und Quellen oder Fakten erfinden. Bitte prüfen Sie das Ergebnis, bevor Sie es verwenden - es ist eine Vorlage, keine geprüfte Auskunft."

An engen Stellen (zum Beispiel in der Fußzeile jeder Folie) erscheint die Kurzform:

> "Von einer KI erstellt - bitte prüfen."

Dieser Hinweis ergänzt die Prüfpflicht aus den Nutzungsbedingungen Ziffer 7.1 und die Haftungsregelung in Ziffer 9.5 um eine an jedem Ergebnis sichtbare Erinnerung; er ersetzt keine der beiden Regelungen.


Quellen